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Vierteljährliche Verdiensterhebung: HS entlastet Unternehmen von Statistikaufwand
Erstellt von HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG am 05.03.2012
Treffen kann es jeden: Die statistischen Landesämter verpflichten seit Jahresbeginn im Rotationsverfahren neue Betriebe zur vierteljährlichen Verdiensterhebung. Mit den HR-Anwendungen HS Personalwesen und HS Personalabrechnung können betroffene Firmen die geforderten Verdienstangaben automatisch zusammenstellen und melden.
„Anstatt alles mühsam manuell zusammenzutragen, stellen Anwender unserer HR-Programme HS Personalwesen und HS Personalabrechnung die geforderten Daten mit Hilfe unseres Erweiterungsmoduls Statistikmeldungen automatisch zusammen und melden sie dann mühelos an die Ämter“, erläutert Seifert. Das Modul berücksichtige dabei den jüngst angepassten Merkmalskatalog der Statistiker. Demnach müssen teilnehmende Betriebe seit 2012 angeben, ob sie einer Branche angehören, in der ein Mindestlohn nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gezahlt wird, wie zum Beispiel im Dachdeckerhandwerk.
Über die Verdiensterhebung hinaus unterstützt das HS Modul weitere statistische Meldungen, wie die Arbeitskostenerhebung und die Verdienststrukturerhebung. Nähere Informationen unter www.hamburger-software.de.
Zur vierteljährlichen Verdiensterhebung:
Die statistischen Landesämter führen die vierteljährliche Verdiensterhebung seit 2007 mit dem Ziel durch, zuverlässige Daten über das Niveau und die Veränderung der Bruttoverdienste von Arbeitnehmern zu gewinnen. Hierzu wurden auf Grundlage des Verdienststatistikgesetzes rund 40.000 Betriebe zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. Seit 2012 rücken die Behörden von diesem festen Teilnehmerkreis ab: In einem Rotationsverfahren sollen die bisher teilnehmenden Betriebe in den kommenden Jahren nahezu vollständig ausgewechselt werden. Weitere Informationen: www.verdiensterhebung.de
Pressesprecher:
Johannes Tenge
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