gb.online gmbh schützt IT-Fachleute und -Freiberufler vor Haftungs- und Vermögensschäden

gb.online gmbh schützt IT-Fachleute und -Freiberufler vor Haftungs- und Vermögensschäden

Erstellt von gb.online gmbh am 19.06.2012

Freiberufler nehmen Haftungsrisiken nicht ernst Braucht man sie, oder braucht man sie nicht? Das Thema IT-Haftpflichtversicherung ist bei Freiberuflern zwangsläufig immer präsent, und man sollte sich damit auseinander setzen. Denn kommt es zum Schadenfall kann das für den freiberuflichen Experten, oder das IT-Dienstleistungsunternehmen schnell existenzbedrohend werden.

Das Haftungsrisiko bei unzureichender oder gar keiner Versicherung ist den Unternehmen der IT-Branche trotz der hohen Verantwortung oft nicht bewusst. Dabei kann gerade ein bei komplexen IT-Projekten verursachter Fehler erhebliche Schadensersatzansprüche zur Folge haben – häufig bis in den sechs- oder gar siebenstelligen Bereich.
Die IT-Haftpflicht ist speziell für den Bedarf der Berufsgruppe der Selbstständigen in der IT-Branche und mittelständigen Unternehmen konzipiert und bietet optimalen Schutz mit Deckungssummen, die eigentlich größeren Unternehmen vorbehalten sind.

Doch welche Schadenfälle sind für einen IT-Freiberufler überhaupt relevant?
Lutz-Hendrik Groot Bramel von der gb.online gmbh erklärt hier den Unterschied und worauf man achten sollte:

Personen-und Sachschäden:
Wie im privaten Bereich kann der freischaffenden IT-ler auch in seiner beruflichen Tätigkeit einen Personen-oder auch einen Sachschaden verursachen.

Vermögensschäden:
Eine wichtige Rolle neben den Personen-und Sachschäden, sind die Vermögensschäden.
Als Vermögensschäden bezeichnet man Situationen bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten (in diesem Fall der Freiberufler) einem anderen einen finanziellen Schaden zufügt. Dabei wird zwischen «echten» Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als «unechte» Vermögensschäden unterschieden.

Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind als echte Vermögensschäden zu bezeichnen.
Der unechte Vermögensschaden ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden.
Beispielsweise wurde durch einen Wasserschaden eine Festplatte beschädigt (Sachschaden) der Datenverlust bzw. die notwendige Datenwiederherstellung ist ein Sachfolgeschaden bzw. ein unechter Vermögensschaden.
Daher ist eine reine Vermögensschadenversicherung einer der wichtigsten Versicherungsbausteine einer IT-Haftpflichtversicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist ein Bestandteil der IT-Haftpflicht.
Diese speziell auf die IT-Branche abgestimmte Lösung beinhaltet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (E&O) inklusive der Eigenschadenkomponente (vergebliche Aufwendungen des Versicherungsnehmers bei Rücktritt von einem Projekt seitens des Auftraggebers) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung, die das Personen-und Sachschadenrisiko abdeckt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.easy-insure.eu.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://itseiten.de/firma/it-haftpflichtversicherung/news/537.
Pressekontakt:
gb.online gmbh
Lutz-Hendrik Groot Bramel
Frankfurter Str.93
65779 Kelkheim
Deutschland
06195-991960
info@easy-insure.eu
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