E-Bilanz: Fibuspezialist HS stellt Softwarelösung vor
Erstellt von HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG
Die E-Bilanz-Pflicht rückt näher: Anfang 2014 müssen bilanzierende Unternehmen ihren Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 erstmals elektronisch ans Finanzamt übermitteln – für das Jahr 2012 ist dies freiwillig möglich. Anwendern der Programme HS Finanzwesen und HS Finanzbuchhaltung von HS - Hamburger Software (HS) steht hierfür das neue Modul „E-Bilanz“ zur Verfügung.
Erstellung und Versand mit einem Programm
Die E-Bilanz-Funktionen des Moduls werden nach Angaben des Herstellers vollständig in die Finanzbuchhaltungsprogramme integriert. Die Anwender führen somit wie gewohnt ihren Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch durch und arbeiten während des gesamten Erstellungs- und Versandprozesses mit einer einheitlichen Benutzeroberfläche.
Bei der Einrichtung der E-Bilanz unterstützt sie ein Programmassistent. Für die gängigen Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 enthält die Lösung zudem Vorbesetzungen, die das sogenannte Mapping, die Zuordnung der Sachkonten zu den vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Taxonomiepositionen, erleichtern.
„Besonders praktisch ist, dass die einmal erfassten Stammdaten und das Kontenmapping für die E-Bilanzen der Folgejahre übernommen werden können“, erläutert André Bökenschmidt, Produktmanager bei HS.
Nachdem alle Einstellungen vorgenommen wurden, überführt die Software die Werte aus der Finanzbuchhaltung in das Taxonomieschema und erzeugt daraus einen Datensatz im vorgeschriebenen XBRL-Format. Mit Hilfe eines integrierten Dienstprogramms lassen sich die Handelsbilanz und die Überleitungsrechnung mit den steuerlichen Wertansätzen anschließend aus der Lösung heraus direkt an das Finanzamt senden. „Der Versandprozess ähnelt dem Ablauf bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und ist unseren Anwendern daher weitgehend vertraut“, so Bökenschmidt.
Vorbereitung nicht auf die lange Bank schieben
Trotz der nahenden E-Bilanz-Pflicht haben sich bisher allerdings nur wenige Unternehmer aktiv mit dem Thema beschäftigt, wie eine umfangreiche Kundenbefragung durch HS ergeben hat. Produktmanager Bökenschmidt rät den Firmen deshalb sich baldmöglichst vorzubereiten: „Auch wenn die meisten Betriebe ihr Buchungsverhalten kaum nennenswert ändern müssen und wir die softwareseitigen Voraussetzungen schaffen – die steuerlichen Aspekte der Umstellung sollten in jedem Fall frühzeitig mit einem Steuerberater besprochen werden.“ Richtig angepackt biete die Einführung der E-Bilanz den Unternehmen die Chance zur nachhaltigen Optimierung der betrieblichen Buchhaltung.
Mithilfe des HS Moduls können sich die Firmen bereits jetzt mit den Abläufen vertraut machen und testweise E-Bilanzen erstellen und versenden. Zur Einarbeitung in die Lösung bietet das Softwarehaus seinen Kunden neben dem obligatorischen Anwendungssupport auch Workshops an.
http://www.hamburger-software.de/e-bilanz
Die E-Bilanz-Funktionen des Moduls werden nach Angaben des Herstellers vollständig in die Finanzbuchhaltungsprogramme integriert. Die Anwender führen somit wie gewohnt ihren Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch durch und arbeiten während des gesamten Erstellungs- und Versandprozesses mit einer einheitlichen Benutzeroberfläche.
Bei der Einrichtung der E-Bilanz unterstützt sie ein Programmassistent. Für die gängigen Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 enthält die Lösung zudem Vorbesetzungen, die das sogenannte Mapping, die Zuordnung der Sachkonten zu den vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Taxonomiepositionen, erleichtern.
„Besonders praktisch ist, dass die einmal erfassten Stammdaten und das Kontenmapping für die E-Bilanzen der Folgejahre übernommen werden können“, erläutert André Bökenschmidt, Produktmanager bei HS.
Nachdem alle Einstellungen vorgenommen wurden, überführt die Software die Werte aus der Finanzbuchhaltung in das Taxonomieschema und erzeugt daraus einen Datensatz im vorgeschriebenen XBRL-Format. Mit Hilfe eines integrierten Dienstprogramms lassen sich die Handelsbilanz und die Überleitungsrechnung mit den steuerlichen Wertansätzen anschließend aus der Lösung heraus direkt an das Finanzamt senden. „Der Versandprozess ähnelt dem Ablauf bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und ist unseren Anwendern daher weitgehend vertraut“, so Bökenschmidt.
Vorbereitung nicht auf die lange Bank schieben
Trotz der nahenden E-Bilanz-Pflicht haben sich bisher allerdings nur wenige Unternehmer aktiv mit dem Thema beschäftigt, wie eine umfangreiche Kundenbefragung durch HS ergeben hat. Produktmanager Bökenschmidt rät den Firmen deshalb sich baldmöglichst vorzubereiten: „Auch wenn die meisten Betriebe ihr Buchungsverhalten kaum nennenswert ändern müssen und wir die softwareseitigen Voraussetzungen schaffen – die steuerlichen Aspekte der Umstellung sollten in jedem Fall frühzeitig mit einem Steuerberater besprochen werden.“ Richtig angepackt biete die Einführung der E-Bilanz den Unternehmen die Chance zur nachhaltigen Optimierung der betrieblichen Buchhaltung.
Mithilfe des HS Moduls können sich die Firmen bereits jetzt mit den Abläufen vertraut machen und testweise E-Bilanzen erstellen und versenden. Zur Einarbeitung in die Lösung bietet das Softwarehaus seinen Kunden neben dem obligatorischen Anwendungssupport auch Workshops an.
http://www.hamburger-software.de/e-bilanz
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://itseiten.de/firma/hamburger-software/news/610 sowie http://www.hamburger-software.de/e-bilanz.
Pressekontakt:
HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG
Johannes Tenge
Überseering 29
22297 Hamburg
Deutschland
+494063297344
marketing.presse@hamburger-software.de
www.hamburger-software.de
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